Führerschein B

Der Führerschein B ist für Kraftfahrzeuge mit einer (z.G. = zulässige Gesamtmasse)
- z.G. von max. 3500 kg und
- für max. 8 Personen außer dem Fahrer begrenzt
- eine Ausnahme gibt es bei Fahrzeugen mit einem alternativen Antrieb: Da gilt unter bestimmten Umständen die z.G. bis zu 4250 kg.


Bei der Anhängerregelung gilt:

- ein Anhänger mit einer z.G. von max. 750 kg ist immer erlaubt hinter den Wagen (3500 kg) zu hängen.
- ein Anhänger von über 750 kg darf man mit einer Fahrzeugkombination fahren, wenn die Fahrzeugkombination max. 3500 kg beträgt.

Das Alter für eine Fahrerlaubnisklasse:

- es ist möglich mit 17, BF 17 (16 1/2) oder mit 18 Jahren (beim Direkterwerb) den Führerschein zu beginnen.


Bemerkung:

- Es sind 12 Sonderfahrten zu fahren; von den 12 Sonderfahrten werden 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Dämmerungsfahrten gefahren.


Trikes:

dürfen im Inland über 15 KW Leistung,
aber erst mit 21 Jahren gefahren werden.


Durch die Schlüsselzahl 196 kann die Fahrerlaubnisklasse B erweitert werden.
Die Schlüsselzahl berechtigt im Inland zum Führen von Krafträdern mit max. 125 cm³ Hubraum und max. 11 kW Leistung, bei denen das Verhältnis der Leistung bei einem Gewicht von 0,1 kW/kg begrenzt wird.


Die Voraussetzungen für die Schlüsselzahl 196 sind:

- ein Mindestalter von 25 Jahren.

- seit mind. 5 Jahren im Besitz der Klasse B.

- eine Teilnahme an einer Fahrerschulung (es gelten mindestens 13 Stunden; davon 9 Stunden auf dem Motorrad und 4 Theorieunterrichte).